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Auszeichnungen des LFV Brandenburg PDF Drucken E-Mail

Landesfeuerwehrverband Brandenburg vergibt die folgenden Auszeichnungen auf Antrag.

Feuerwehrehrenkreuz

Es gilt hier:
die "Richtlinie für die Stiftung und Verleihung eines Feuerwehr- Ehrenkreuzes im Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V." vom 03.04.2004. Entsprechend dieser muß die Auszeichnung mit dem Feuerwehr- Ehrenkreuz des LFV gleichfalls beantragt werden.
Anträge werden am Jahresbeginn entsprechend der Mitgliederstärke an die KFV/SFV durch den LFV versandt. Jährlich kann pro 1500 Mitglieder, für die im Vorjahr Beitrag entrichtet wurde, ein Ehrenkreuz beantragt werden. Anträge sind mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Auszeichnungstermin der Landesgeschäftsstelle zu übergeben. Antragsberechtigt sind die Mitglieder der Mitgliedsverbände (Wehrführung), die Mitgliedsverbände (vorschlagende Stelle) und das Präsidium des LFV.
Anträge sind generell über die KFV/SFV an die Geschäftsstelle des LFV zu schicken. Bürgermeister, Amtsdirektoren oder Mitarbeiter Amts- oder Kreisverwaltungen sind nicht antrags- bzw. vorschlagsberechtigt und haben auch keine Anträge zu befürworten. Zur Begründung des Antrages sind ausschließlich Verdienste des Auszuzeichnenden bei der Entwicklung und Festigung der Verbandsarbeit anzugeben, langjährige Zugehörigkeit und „nur“ hohe Einsatzbereitschaft sind keine Auszeichnungsgründe. Die Auszeichnung mit dem Feuerwehr- Ehrenkreuz des LFV Brandenburg wird in der Regel durch den Präsidenten des LFV oder einen seiner Stellvertreter im Rahmen von Präsidiumssitzungen des LFV, Präsidialratssitzungen, Delegiertenversammlungen, Landesfeuerwehrtagen, Landesfeuerwehrwettkämpfen u.ä. vorgenommen.
Die Verleihung kann dem Vorsitzenden des KFV/SFV übertragen werden.
Die Kosten für das Feuerwehr- Ehrenkreuz des LFV, die Verleihungsurkunde sowie die Ehrenmappe trägt der Landesfeuerwehrverband (entsprechend dem festgelegten Limit).

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. März 2010 um 12:19 Uhr
 
Merkblatt PDF Drucken E-Mail

 

 Merkblatt

für Auszeichnungen im Feuerwehrwesen im Land Brandenburg

in der Fassung vom 20.02.2004

(Änderungen vom 26.05.04)

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 08:41 Uhr
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Auszeichnungen DFV PDF Drucken E-Mail
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz

 

Das "Deutsche Feuerwehr Ehrenkreuz" wird verliehen:

  • für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen
  • für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
  • für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes,
  • wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.

 

 

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold

 

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz

in Gold

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 08:42 Uhr
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