Im Katastrophenschutz zeichneten sich seit geraumer Zeit Engpässe bei Fahrern ab, weil nicht genügend für Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bereitstanden. Hintergrund ist eine EU-weite Neuregelung der Führerscheinklassen von 1999, die vorschreibt, dass Pkw-Fahrer nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen lenken dürfen. Zuvor lag die Grenze bei 7,5 Tonnen. Indem ältere Fahrer aus dem Dienst schieden, lichteten sich zunehmend die Reihen der Berechtigten. Der Bundestag ließ deshalb im Sommer Ausnahmegenehmigungen zu, von denen Brandenburg jetzt Gebrauch macht.
Die neu erworbene Fahrerlaubnis gelte ausschließlich für Einsatzzwecke und nicht für Privat- oder Vereinsfahrten, erläuterte das Potsdamer Innenministerium. Ehrenamtliche Angehörige von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die sie erwerben wollen, müssten seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Die am Katastrophenschutz beteiligten Organisationen können sich überörtlich zusammenschließen.